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13. Apr. (vor 2 Tagen) | |||
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Sehr geehrter Herr Littek,
durch die Zwangsversteigerungsbeschluss ist automatisch auch ein Räumungsbeschluss ergangen. Der Ersteigerer hat das das Recht das Objekt Räumen zu lassen.
Um es klar zu stellen nicht ich zwinge Sie zu einem Umzug sondern der Eigentümer des Objektes. Das Haus, welches nicht mehr Ihnen gehört, kann ich Ihnen nicht auf Dauer erhalten.
Meine Aufgabe ist es Sie von der Obdachlosigkeit zu bewahren. Dies werde ich sicherstellen können. Aktuell habe ich Anfragen für eine adäquate andere Wohnung auf den Weg gebracht.
Bezüglich der bevorstehenden Operationen haben Sie die Möglichkeit beim Amtsgericht einen Vollstrekungsschutzantrag zu stellen. Ob diesem stattgegeben wird obliegt der Entscheidung des Rechtspflegers.
Diese Mail sende ich zur Kenntnis an Herrn Hendrichs.
Ich bedauere Ihnen keine andere Mitteilung machen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Hunger
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Soziales und Senioren
Fachstelle Wohnen
502/03.7
Zi. 2 D 06
Tel. (0221) 221 – 26 100
Von: wernstli [mailto:wl3563@gmail.com]
Gesendet: Donnerstag, 12. April 2018 16:23
An: Hunger, Peter
Betreff: AW: WBS
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20:21 (vor 6 Minuten) | |||
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Sehr geehrter Herr Hunger
Ihre beiden Mails haben mich sehr überrascht, einmal, dass Sie nicht auf meinen Vorschlag vom Vormail eingegangen sind, besonders aber da sie in krassem Widerspruch zum Geist und zum Verbleib nach unserem letzten Gespräch hier im Hause stehen, anwesend war neben Ihnen Frau Scharin
deshalb fasse ich die Kernpunke nochmals zusammen,
ein Recht auf Geltendmachung wegen Eigenbedarf hat die Fa Metzen nicht, eben da es sich um eine Firma handelt und keine Privatperson.
Dem Räumungstermin 9. Mai könne ich getrost vergessen, Ihr Amt kümmere sich jetzt weiter darum,
Sie wollten mit der Fa Metzen bezüglich der Miete verhandeln, dabei wären Sie bereit, auf 700 bis 750 Kaltmiete monatlich zu gehen, da ich schon so lange in der Wohnung wohne,(dieser Betrag ist höher als die Mieter in der gleich grossen Wohnung über mir bezahlen – zur Erinnerung € 780,- warm inklusive Garage)
falls sich die Gegenseite unkooperativ zeige, würde das Amt von dem Mittel der Beschlagnahme Gebrauch machen, dis könnten Sie für zunächst 2 mal 26 Wochen bis zur Klärung der Sachlage, wozu Ihr Chef Herr Mars mir am Telefon sagte; das kann dauern….
Dies sind die groben Eckdaten,
Auch auf die Überlegung, dieses Haus in 3 Eigentumswohnungen aufzuteilen, wobei ich meine Wohnung dann behalten kann, sind Sie leider nicht eingegangen
Was spricht eigentlich dagegen, dass Sie der Fa Metzen einfach ein adäquates Mietangebot unterbreiten, befristet, wenn sie dann nicht annimmt oder nicht verhandeln will, ist dies seine Sache und geht im Streitfall dann vor das Sozialgericht zur Entscheidfung
MFG
Wilhelm Littek
cc Stadt Köln Herr Mars (leiten Sie bitte weiter und geben Sie mir bitte seine Email)
Amt für Soziales und Senioren
Fachstelle Wohnen
cc Seniorenvertretung Köln
PS
Ich bin übrigens nicht der Ansicht dass ich nicht mehr Eigentümer bin, dies sollen höhere Instanzen prüfen.
Der Zwangsversteigerungsbeschluss datiert vom Jahre 2007,es wäre zu prüfen, ob damals automatisch ein Räumungsbeschluss ergangen ist und wenn ja, ob dieser noch gültig wäre oder längst verjährt wäre.
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WBS
Sehr geehrter Herr Hunger Bereich mit Anhängen
Sehr geehrter Herr Littek,
den WBS sende ich Ihnen zu leider kann ich Ihnen die Wohnung nicht erhalten eine Umzug wird erforderlich sein
Gruß Peter Hunger
Die Oberbürgermeisterin Amt für Soziales und Senioren Fachstelle Wohnen 502/03.7 Zi. 2 D 06 Tel. (0221) 221 – 26 100
Von: wernstli [mailto:wl3563@gmail.com]
Sehr geehrter Herr Hunger Von: peter.hunger@stadt-koeln.de |