peter.hunger@stadt-koeln.de

13. Apr. (vor 2 Tagen)
an Udo.Hendrichsmich

Sehr geehrter Herr Littek,

 

durch die Zwangsversteigerungsbeschluss ist automatisch auch ein Räumungsbeschluss ergangen. Der Ersteigerer hat das das Recht das Objekt Räumen zu lassen.

Um es klar zu stellen nicht ich zwinge Sie zu einem Umzug sondern der Eigentümer des Objektes. Das Haus, welches nicht mehr Ihnen gehört, kann ich Ihnen nicht auf Dauer erhalten.

Meine Aufgabe ist es Sie von der Obdachlosigkeit zu bewahren. Dies werde ich sicherstellen können. Aktuell habe ich Anfragen für eine adäquate andere Wohnung auf den Weg gebracht.

 

Bezüglich der bevorstehenden Operationen haben Sie die Möglichkeit beim Amtsgericht einen Vollstrekungsschutzantrag zu stellen. Ob diesem stattgegeben wird obliegt der Entscheidung des Rechtspflegers.

 

Diese Mail sende ich zur Kenntnis an Herrn Hendrichs.

 

Ich bedauere Ihnen keine andere Mitteilung machen zu können.

 

Mit freundlichen Grüßen

Peter Hunger

 

Die Oberbürgermeisterin

Amt für Soziales und Senioren

Fachstelle Wohnen

502/03.7

Ottmar Pohl Platz 1

51103 Köln

Zi. 2 D 06

Tel. (0221) 221 – 26 100

peter.hunger@stadt-koeln.de

 

 

 

Von: wernstli [mailto:wl3563@gmail.com]
Gesendet: Donnerstag, 12. April 2018 16:23
An: Hunger, Peter
Betreff: AW: WBS

Wilhelm Littek wl3563@gmail.com

20:21 (vor 6 Minuten)
an Seniorenvertre.Peter

Sehr geehrter Herr Hunger

Ihre beiden Mails haben mich sehr überrascht, einmal, dass Sie nicht auf meinen Vorschlag vom Vormail eingegangen sind, besonders aber da sie in krassem Widerspruch  zum Geist und zum Verbleib nach unserem letzten Gespräch hier im Hause stehen, anwesend war neben Ihnen Frau Scharin

deshalb fasse ich die Kernpunke nochmals zusammen,

ein Recht auf Geltendmachung wegen Eigenbedarf hat die Fa Metzen nicht, eben da es sich um eine Firma handelt und keine Privatperson.

Dem Räumungstermin 9. Mai könne ich getrost vergessen, Ihr Amt kümmere sich jetzt weiter darum,

Sie wollten mit der Fa Metzen bezüglich der Miete verhandeln, dabei wären Sie bereit, auf 700 bis 750 Kaltmiete monatlich zu gehen, da ich schon so lange in der Wohnung wohne,(dieser Betrag ist höher als die Mieter in der gleich grossen Wohnung über mir bezahlen – zur Erinnerung € 780,- warm inklusive Garage)

falls sich die Gegenseite unkooperativ zeige, würde das Amt  von dem Mittel der Beschlagnahme Gebrauch machen, dis könnten Sie für zunächst 2 mal  26 Wochen  bis zur Klärung der Sachlage, wozu Ihr Chef Herr Mars mir am Telefon sagte; das kann dauern….

Dies sind die groben Eckdaten,

Auch auf die Überlegung, dieses Haus in 3 Eigentumswohnungen aufzuteilen, wobei ich meine Wohnung dann behalten kann, sind Sie leider nicht eingegangen

Was spricht eigentlich dagegen, dass Sie der Fa Metzen einfach ein adäquates Mietangebot unterbreiten, befristet, wenn sie dann nicht annimmt oder nicht verhandeln will, ist dies seine Sache und geht im Streitfall dann vor das Sozialgericht zur Entscheidfung

MFG

Wilhelm Littek

cc  Stadt Köln Herr Mars (leiten Sie bitte weiter und geben Sie mir bitte seine Email)

Amt für Soziales und Senioren

Fachstelle Wohnen

cc Seniorenvertretung Köln

PS

Ich bin übrigens nicht der Ansicht dass ich nicht mehr Eigentümer bin, dies sollen höhere Instanzen prüfen.

 

Der Zwangsversteigerungsbeschluss datiert vom Jahre 2007,es wäre zu prüfen, ob damals automatisch ein Räumungsbeschluss ergangen ist und wenn ja, ob dieser noch gültig wäre oder längst verjährt  wäre.

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wernstli wl3563@gmail.com

8. Apr. (vor 4 Tagen)
an Peter

Sehr geehrter Herr Hunger
Die 7,50 sind überwiesen  wie ist der Stand  was kann ich tun  danke und mit freundlichen Grüßen  W Littek

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peter.hunger@stadt-koeln.de

 

9. Apr. (vor 3 Tagen)
an mich

Sehr geehrter Herr Littek,

 

den WBS sende ich Ihnen zu

leider kann ich Ihnen die Wohnung nicht erhalten

eine Umzug wird erforderlich sein

 

Gruß Peter Hunger

 

Die Oberbürgermeisterin

Amt für Soziales und Senioren

Fachstelle Wohnen

502/03.7

Ottmar Pohl Platz 1

51103 Köln

Zi. 2 D 06

Tel. (0221) 221 – 26 100

peter.hunger@stadt-koeln.de

 

Peter Hunger

 

Von: wernstli [mailto:wl3563@gmail.com]
Gesendet: Sonntag, 8. April 2018 12:07
An: Hunger, Peter
Betreff: WBS

wernstli wl3563@gmail.com

16:23 (vor 5 Stunden)
an peter.hunger

Sehr geehrter Herr Hunger
Ich sehe nicht ein,warum ich mein Haus verlassen soll oder muss zumal Herr Metzen die obermieter gefragt hat ob sie in meine Wohnung einziehen möchten. er mir selbst ein Angebot gemacht hat.dass er ca 700 bis 800 €haben möchte als kaltmiete.. er -bzw seine frau- den oben wohnenden gesagt hat.dass er das Haus renovieren will und dann gewinnbringend veräussern will warum er jetzt kein Mietangebot mehr  anbieten will ist unverständlich  ich habe Herrn hendricks mitgeteilt das ich nicht beabsichtige das Haus zu verlassen. Es stehen bei mir 2 ops aus wie sie wissen  Und der Schlaganfall wirkt sich nach wie vor derart negativ aus dass zur Zeit die neuen Op Termine noch nicht feststehen.
Ihr Zwang zum  Wechsel der Wohnung in der Situation  ist nicht nur gesundheits- und lebensgefährdend für mich  sondern definitiv  ein sittenwidriger Akt
Tun Sie bitte Ihr bestes
Wilhelm Littek

Von: peter.hunger@stadt-koeln.de
Gesendet: ‎09.‎04.‎2018 06:54
An: wl3563@gmail.com
Betreff: AW: WBS